Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als

Sachbearbeiter (m/w/d) im Amt für Zentrale Aufgaben Bau und Planung

Das zahlen wir:

bis Entgeltgruppe 8 TVöD

Arbeitszeitregelung:

in Teilzeit mit 19,5 Wochen­stunden

Bewerbungsfrist:

07.06.2026

Start:

zum nächst­möglichen Zeitpunkt

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Prüfung und Bearbeitung von Vorkaufs­rechten nach dem Bau­gesetz­buch (BauGB)
  • Mitwirkung bei Maßnahmen und Verfahren der Städte­bau­förderung
  • Verantwortung für die Gebühren­einnahmen innerhalb des Referates
  • Koordination und organisatorische Betreuung der Aus­zu­bildenden im Referat

Zwingende Anforderungen:

  • Erfolgreich ab­ge­schlossene Ausbildung als Verwaltungs­fach­angestellter (m/w/d) (VFA-K) oder Verwaltungswirt (m/w/d) (QE2) oder
  • Alternativ Ausbildung im kauf­männischen oder büro­spezifischen Bereich mit der Bereitschaft, den Beschäftigten­lehrgang (BL I) innerhalb eines befristeten Beschäftigungs­verhältnisses von zwei Jahren zu absolvieren

Damit können Sie punkten:

  • Sicheres und freundliches Auftreten
  • Selbstständige, zu­ver­lässige und sorg­fältige Arbeits­weise
  • Gute Umgangs­formen, ein kommunikatives Wesen und ein respekt­volles Auftreten

Damit punkten wir:

  • Krisen­sicherer und modern aus­gerichteter Arbeits­platz mit flexiblen, aber geregelten Arbeits­zeiten
  • Möglichkeit zur mobilen Arbeit nach Vereinbarung
  • Wir garantieren eine aus­führliche und umfang­reiche Ein­arbeitung inner­halb eines professionell begleiteten Onboarding-Prozesses
  • Faire Lohn­gestaltung und zusätz­liche leistungs­abhängige Vergütung
  • Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung); für jedes Kind gibt es bei vor­liegendem Kinder­geld­bezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung) extra
  • Betriebliche Altersvorsorge: selbst­ver­ständlich – und das ohne Ein­zahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie hier
  • Kostengünstige Mitarbeiter­park­plätze in direkter Arbeits­platz­nähe und gute Anbindung an die öffent­lichen Verkehrs­mittel
  • Übernahme der Fahrt­kosten bei Nutzung des ÖPNV
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünf­tage­woche
  • Kostengünstige Dienst­wohnung (je nach Verfügbarkeit)
  • Eine Vielzahl von Fort­bildungs­angeboten, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden