Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als

Pädagogische Fachkraft (m/w/d) für unsere Kindertagesbetreuung

Das zahlen wir:

Entgeltgruppe S 8a TVöD-SuE (die Stufe je nach ein­schlägig nach­gewiesener Berufstätigkeit)

Arbeitszeitregelung:

Vollzeit oder Teilzeit

Start:

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Gruppenleitung oder Mitarbeit in einer Gruppe der Kinder­tages­einrichtung
  • Die tägliche Arbeit mit den Kindern nach den Vorgaben des Bayerischen Bildungs- und Erziehungs­planes sowie der Konzeption der Einrichtung
  • Kooperative und konstruktive Zusammen­arbeit in der Gruppe, gruppen­über­greifend bzw. im Team
  • Ggf. Planung und Durchführung von Ferienprogrammen für Ganztagsschulen

Zwingende Anforderungen des Kita-Fachkräftegebots:

  • Staatlich geprüfter Erzieher (m/w/d), Heil­erziehungs­pfleger (m/w/d) oder eine ent­sprechend anerkannte Qualifikation
  • Nachweis eines voll­ständigen Masern­schutzes (laut Masern­schutz­gesetz vom 01.03.2020)

Damit können Sie punkten:

  • Zuverlässigkeit, Flexibilität, Team­fähigkeit sowie Eigen­initiative und Kreativität
  • Bereitschaft, mit Ihrer fachlichen Kompetenz unsere Ein­richtungen mit­zu­prägen, das Konzept der Kinder­tages­einrichtung mit­zu­tragen und weiterzuentwickeln
  • Belastbarkeit und ein konstruktiver Umgang mit Veränderungs­prozessen
  • Kommunikations­fähigkeit, Einfühlungs­vermögen, Reflexions­fähigkeit und Lern­bereitschaft
  • Bereitschaft zu Super­vision und Fort­bildung

Damit punkten wir:

  • Krisensicherer und modern aus­gerichteter Arbeits­platz mit flexiblen, aber geregelten Arbeits­zeiten
  • Faire Lohngestaltung und zusätz­liche leistungs­abhängige Vergütung
  • Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung); für jedes Kind gibt es bei vor­liegendem Kinder­geld­bezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung) extra
  • SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro (brutto, Vollzeitbeschäftigung)
  • Betriebliche Alters­vorsorge: selbst­ver­ständlich – und das ohne Einzahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie hier
  • Übernahme der Fahrtkosten bei Nutzung des ÖPNV
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünf­tage­woche sowie zwei Regenerations­tage nach TVöD
  • Kostengünstige Dienstwohnung (je nach Verfügbarkeit)