
Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
Sie wollen einen aufregenden Beruf mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten? Dann werden auch Sie Teil unseres Teams!
Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 64 am Dienstort Dortmund eine/einen
(Besoldungsgruppe A 10 - A 12 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 11 – 12 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Die Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis erfolgt in der EG 11 der EGO zum TV-L. Bewerbende, die bereits in der EG 12 der EGO TV-L bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden. Bei Vorliegen der entsprechenden beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Berufung in das Beamtenverhältnis möglich. Bereits verbeamtete Bewerbende können bis zur Besoldungsgruppe A12 LBesO A NRW statusgleich übernommen werden.
Die Abteilung 6 ist landesweit für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Handlungsfelder Bergbau und Energie zuständig. U. a. führt sie die Aufsicht über Bergbaubetriebe in NRW. Sie lässt bergbauliche Vorhaben zu und kontrolliert deren Durchführung. Gefahrenvorsorge und -abwehr sowie Vermeidung von Risiken infolge der bergbaulichen Vorhaben zählen zu den Aufgabenschwerpunkten der Abteilung 6.
Das Dezernat 64 – Markscheidewesen und Bergbehördliche Rechtsangelegenheiten ist ein Servicedezernat, das andere Fachdezernate bei markscheiderischen und juristischen Fragestellungen unterstützt sowie die bergbehördlichen IT-Systeme und deren Anwenderinnen und Anwender betreut. Des Weiteren werden Auskünfte über die bergbauliche Situation und Bergschadensgefährdung erteilt als auch Grubenbildeinsichtnahmen durchgeführt.
Erteilung von grundstücksbezogenen Auskünften über die bergbaulichen Verhältnisse und eine mögliche Bergschadensgefährdung.
Die Auskünfte dienen als Grundlage für
Die bei der Bergbehörde verfügbaren Informationen über den umgegangenen Bergbau einschließlich dessen Hinterlassenschaften sowie die Einwirkungsrelevanz früheren, gegenwärtigen und zukünftigen Bergbaus sind zu ermitteln und zu bewerten. Die bergbaulichen Verhältnisse sind in tatsächlicher Hinsicht darzustellen, allgemeine Aussagen zur Einwirkungsrelevanz des umgegangenen Bergbaus zu treffen und Hinweise bzw. Anregungen zu formulieren.
Bewerbende müssen mindestens über folgende Voraussetzung verfügen:
Wünschenswert wären darüber hinaus:
Die Aufgabenstellung ist mit gelegentlichen Dienstreisen verbunden. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.
Dann reichen Sie Ihre vollständige Bewerbung bitte unter folgendem Link bis zum 17.05.2026 über unser Online-Bewerbungsportal ein:
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535464
Hinweis: Im Rahmen der Online-Bewerbung werden Ihnen u. a. einige Fragen zu Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang gestellt. Bitte halten Sie außerdem Ihren Lebenslauf, ein Motivationsschreiben sowie Ausbildungsnachweis(e) und ggf. Arbeitszeugnisse als PDF-Dokumente mit jeweils maximal 10 MB bereit.
Bei Fragen zu fachlichen Inhalten steht Ihnen Herr Baumann (Tel.: 02931 82 3589) und bei Fragen zum Bewerbungsverfahren Herr Luscher (Tel.: 02931 82 2154) zur Verfügung.
Mit der Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihre Daten im Rahmen des Auswahlverfahrens bei der Bezirksregierung Arnsberg automatisiert weiterverarbeiten, speichern und übermitteln.
Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher sind wir an der Bewerbung von entsprechend qualifizierten Frauen besonders interessiert. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Wir begrüßen die Bewerbung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen nach Maßgabe des SGB IX.
Kulturelle Vielfalt ist uns in der Landesverwaltung wichtig, daher freuen wir uns ebenfalls über Bewerbungen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.
Wir freuen uns auf Sie!