Die Stadt Nürtingen stellt in der Stadthalle K3N zum 01.04.2027 einen

TECHNISCHEN LEITER VERANSTALTUNGSTECHNIK (m/w/d)

in Vollzeit beim Amt für Stadtmarketing ein. 

IHRE KERNAUFGABEN

  • Technische Leitung mit Planung, Koordi­nation und Betreuung von Veranstal­tungen in der Stadthalle K3N
  • Einsatzplanung und Steuerung von Perso­nal sowie externen Dienstleistern
  • Sicherstellung von Wartung, Prüfung und Instandhaltung der technischen Anlagen
  • Überwachung der Einhaltung von Sicher­heits-, Brandschutz- und Arbeitsschutz­vorschriften
  • Übernahme der Veranstaltungsleitung gemäß § 38 VStättVO
  • Erstellung von Bestuhlungs-, Messe- und Fluchtplänen
  • Betreuung der Medien-, Netzwerk- und Gebäudetechnik
  • Budgetplanung, Beschaffung sowie Kosten­kontrolle
  • Technische Dokumentation und Nachweis­führung gegenüber Behörden
  • Mitwirkung bei Sicherheits-, Evakuie­rungs- und Brandschutzkonzepten

IHRE QUALIFIKATION

  • Abgeschlossene Ausbildung als Veranstal­tungstechniker mit mehrjähriger Berufs­erfahrung in der technischen Betreuung von Veranstaltungsstätten oder im Veranstaltungsmanagement
  • Wünschenswert (aber keine Einstellungs­voraussetzung) ist eine erfolgreiche Fort­bildung zum Meister im Bereich Veranstal­tungstechnik
  • Technisches Verständnis im Bereich Ver­anstaltungs-, Medien-, Netzwerk- und Gebäudetechnik sowie 
  • Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der VStättVO sowie im Brand-, Arbeits- und Unfall­schutz
  • Erfahrung in der Koordination von Personal und externen Dienstleistern
  • Sicherer Umgang mit Planungs- und Dokumentationsaufgaben
  • Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten, auch abends sowie an Wochenenden
  • Sicheres Auftreten, Kommunikations­stärke und Belastbarkeit

 

WIR BIETEN IHNEN

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen gerne Herr Maisch, Telefon: 07022 75-771, zur Verfügung.

 

HABEN WIR IHR INTERESSE GEWECKT?

Dann freuen wir uns über Ihre Online-Bewerbung auf unserer Karriereseite unter
www.jobs-nuertingen.de bis zum 22. November 2026.