Gemeinsam besser. Fürs Leben.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 17.000 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Willkommen im UKE.
Das macht die Position aus
Bei uns dreht sich alles um das Herz und die Gefäße. Von der Rhythmusstörung bis zur Herztransplantation – wir sind mit vollem Einsatz dabei, wenn es darum geht, unsere Patient:innen bestmöglich bei ihrer Genesung zu unterstützen. Im Team mit drei weiteren Hauptamtlichen Praxisanleiter:innen gestalten Sie die praktische Ausbildung bei uns. Wenn Sie sich für eine Position begeistern, in der Sie nach individueller Einarbeitung viele Gestaltungsmöglichkeiten haben und eigene Schwerpunkte setzen können – und die von konzeptioneller Arbeit und spannenden Projekten geprägt ist, passen Sie hierher.
Darauf freuen wir uns
- Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Gesundheits- und (Kinder-)Krankenpfleger:in, Pflegefachmann / Pflegefachfrau, Altenpfleger:in und/oder dualer Hochschulabschluss in der Pflege mit mehrjähriger Berufserfahrung
- Abgeschlossene Fort-/Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter:in (mind. 300 Stunden)
- Fachgebietskenntnisse im Bereich der Herz- und/oder Gefäßmedizin wären wünschenswert
Wenn Sie eine Hospitation mit uns vereinbaren möchten klicken Sie hier.
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.