Werkstudent:in IPA - Helmut-Schmidt-Universität

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Bauordnung und Hochbau, Bundesbauabteilung

Job-ID:

J000043875

Startdatum:

schnellstmöglich

Art der Anstellung:

Teilzeit 50%
(befristet für 12 Monate)

Bezahlung:
EGr. 10 TV-L

Bewerbungsfrist:

11.10.2026
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Wir über uns

Ein großes spannendes Bauprojekt, eine neue, kollaborative Form der Projektarbeit von Bauherr:in, Planungsbüros und Baufirmen – Sie arbeiten als Werkstudent:in im Rahmen einer Integrierten Projektabwicklung (IPA) mit und gehen mit uns zusammen neue Wege. 

Die Bundesbauabteilung (BBA) ist mit rund 200 Mitarbeite:rinnen verantwortlich für die Erledigung sämtlicher Hochbauangelegenheiten des Bundes in der Freien und Hansestadt Hamburg. Hierzu gehören insbesondere die Planung und Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie die Bauunterhaltung.

Im Rahmen der Campusentwicklung der Helmut-Schmidt-Universität (HSU) schaffen wir höchste bauliche Standards für die Forschung und Lehre und entwickeln einen zukunftsweisenden und nachhaltigen Wissenschaftsstandort. 

In diesem Podcast berichtet Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein über das Arbeiten in unserer Behörde.  Hier sind weitere Informationen über uns als Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.

Ihre Aufgaben

Sie

Ihr Profil

Erforderlich

Aufgrund der Tätigkeit der Bundesbauabteilung Hamburg im militärischen Bereich sind im Hinblick auf die Nationalität Einschränkungen gegeben. Bewerbungen von Personen mit ausschließlich einer in der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG genannten Staatsangehörigkeit können nicht berücksichtigt werden.

Vorteilhaft

Unser Angebot

  • 30 Tage Urlaub bei 5 Tage Woche
  • freie Tage an Heiligabend und Silvester
  • individuelles Onboarding

 

Informationen zu weiteren Benefits der Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg gibt es auf der Karrierewebsite. 

 

Ihre Bewerbung

Wir bitten um Zusendung folgender Dokumente: 

Eine persönliche Sicherheitsüberprüfung nach dem Hamburgischen Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz ist für Sie selbstverständlich.   

Hinweis zur Regelanfrage nach § 34a Hamburgisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz:
Die Dienststelle stellt für die im Auswahlverfahren ausgewählte Person eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz über dort vorliegende Erkenntnisse, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (Informationen zur Regelanfrage und Datenschutzhinweise).  

Informationen für Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Personen