Werden Sie Teil unseres Teams und kommen Sie zu uns als

Gärtner (m/w/d) bei der Stadtgärtnerei

Das zahlen wir:

bis Entgeltgruppe 5 TVöD

Arbeitszeitregelung:

in Vollzeit mit 39 Wochen­stunden, befristet auf vorerst zwei Jahre

Bewerbungsfrist:

11.10.2026

Start:

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Das sind Ihre Aufgaben:

  • Fachgerechte Anlage, Bepflanzung und ganz­jährige Pflege von Blumen-, Stauden- und Gehölz­beeten
  • Betreuung der öffentlichen Grün­flächen und der städtischen Grundstücke
  • Übernahme von Rasen­schnitt­arbeiten und aktive Mit­gestaltung von neuen Pflanzen­flächen
  • Reinigung und technische Pflege der verwendeten Maschinen und Geräte
  • Mithilfe beim Winterdienst

Zwingende Anforderungen:

  • Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Gärtner (m/w/d) der Fach­richtung Garten- und Landschafts­bau oder Baumschule
  • Erfahrung im Bereich von Stauden- und Beet­pflege und vor allem Interesse an diesem viel­seitigen Arbeits­bereich im öffentlichen Grün
  • Fähigkeit zur Ausübung der im Garten- und Landschafts­bau üblichen körper­lichen Tätigkeiten
  • Führer­schein der Klasse B

Damit können Sie punkten:

  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Grün­flächen- und Beetpflege
  • Führerscheinklassen BE / C / C1 / C1E von Vorteil
  • Großes Interesse an Technik und modernen Geräten
  • Hohes Maß an Einsatz­bereitschaft, Verantwortungs­bewusstsein und Team­fähigkeit
  • Ergebnis­orientiertes Arbeiten
  • Bereitschaft zur Teil­nahme an Fortbildungs­maßnahmen

Damit punkten wir:

  • Krisensicherer und modern aus­gerichteter Arbeits­platz mit flexiblen, aber geregel­ten Arbeitszeiten
  • Faire Lohngestaltung und zusätzliche leistungs­abhängige Vergütung
  • Freising-Zulage in Höhe von 270 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung); für jedes Kind gibt es bei vor­liegendem Kindergeld­bezug monatlich 50 Euro (brutto, Vollzeit­beschäftigung) extra
  • Betriebliche Altersvorsorge: selbst­verständlich – und das ohne Ein­zahlung durch Sie! Nähere Informationen erhalten Sie hier
  • Übernahme der Fahrt­kosten bei Nutzung des ÖPNV
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer Fünftagewoche
  • Kostengünstige Dienst­wohnung (je nach Verfügbarkeit)
  • Eine Vielzahl von Fortbildungs­angeboten, die darauf warten, von Ihnen entdeckt zu werden