Gemeinsam besser. Fürs Leben.
Wir sind das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) – und stehen für exzellente Kompetenz in Forschung, Lehre und der vollumfänglichen Gesundheitsversorgung in unseren Kliniken. Unsere rund 17.000 Mitarbeiter:innen streben jeden Tag aufs Neue danach, mit ihrem Beitrag die Welt ein bisschen gesünder zu machen.
Es ist unser Anspruch, eine der führenden Universitätskliniken zu sein – und gleichzeitig der beste Arbeitgeber unserer Branche. So glauben wir im UKE fest daran, dass erfolgreiches und erfüllendes Arbeiten im Einklang mit den persönlichen Bedürfnissen und individuellen Lebensentwürfen der Mitarbeitenden stehen sollte. Und so unterschiedlich diese sind, so vielfältig ist unser Angebot an individuellen Lösungen.
Willkommen im UKE.
Das macht die Position aus
Das Zentrum für Operative Medizin des UKE vereint die Kliniken und Polikliniken für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie, für Urologie, für Gynäkologie, für Transplantationschirurgie sowie für Unfallchirurgie und Orthopädie.
Die Kliniken teilen sich insgesamt 240 Betten. Durchschnittlich sind im ZOM 430 Vollzeitkräfte beschäftigt.
Wollen Sie unsere Kaufmännische Leitung in einem kleinen, erfolgsorientierten Team verstärken und haben Freude an Herausforderungen? Dann bieten wir Ihnen folgendes:
Darauf freuen wir uns
- Abgeschlossene Berufsausbildung (Kauffrau:mann im Gesundheitswesen oder Verwaltungsfachangestellte:r) und Berufserfahrung im ausgeschriebenen Bereich oder alternativ abgeschlossenes Hochschulstudium der Betriebswirtschaftslehre (Gesundheitsmanagement)
- Gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- Sicherer Umgang mit MS-Office, wünschenswert wären zudem Erfahrungen in SAP-Modulen (wie CO, BW, HR)
- Wünschenswert: Kenntnisse in Projektmanagement, Krankenhausrecht, Rechnungswesen
- Fähigkeit zur Analyse komplexer Sachverhalte, analytisches und konzeptionelles Denken, Durchsetzungs-, Kommunikationsfähigkeit, Koordinations-, Organisationsgeschick, Eigeninitiative, Selbstständigkeit, schnelle Auffassungsgabe
Eine Einstellung ist nur möglich, wenn nach den jeweils geltenden (gesetzlichen und medizinischen) Vorgaben gegen das Masernvirus ein vollständiger Immunisierungs- bzw. Immunitätsnachweis vorliegt. Dies ist vor Beschäftigungsbeginn durch entsprechende Unterlagen (z.B. Impfausweis) nachzuweisen.