Öffentliche Stellenausschreibung

Bei der Stadt Zörbig (ca. 9.300 Einwohner) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit die Stelle

Sachbearbeiter Städtebau und ÖPNV (m/w/d)

zu besetzen.

Die Stadt Zörbig versteht sich als moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber. Wir arbeiten gern mit und für Menschen sowie an der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Stadt, der Verwaltung und ihrer Einrichtungen. Lebensqualität, Nachhaltigkeit und Offenheit für Menschen, unabhängig von Herkunft oder Religion, sind uns sehr wichtig.

Ihre Aufgaben umfassen schwerpunktmäßig:

Eine Änderung der Aufgabenzuordnung behalten wir uns vor.

Wir bieten Ihnen:

Wir erwarten:

Wünschenswert sind:

Die Stadt Zörbig setzt sich aktiv für die Gleichstellung ein und begrüßt alle Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, kultureller Herkunft, Behinderung, Religion und Lebensweise.

Auf die bevorzugte Berücksichtigung von Schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Bewerbern wird bei Vorliegen gleichwertiger Qualifikation (Eignung und fachliche Leistung) geachtet.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann senden Sie Ihre vollständigen und aussagekräftigen

Bewerbungsunterlagen bis zum 31.08.2026 unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins an:

Stadt Zörbig
Personalverwaltung
Markt 12
06780 Zörbig
oder alternativ per E-Mail an bewerbung@stadt-zoerbig.de

Bei einer Bewerbung per Mail können nur Anlagen berücksichtigt werden, die als pdf- oder jpg-Datei übersandt werden.

Für Anfragen stehen Ihnen Frau Brandl (Mail: franziska.brandl@stadt-zoerbig.de, Tel.: 034956/60-213) sowie Frau Hofert (bewerbung@stadt-zoerbig.de, Tel.: 034956/60-102) gern zur Verfügung.

Auswahlentscheidungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt nicht.

Der Bewerbung ist die unter dem Link https://www.stadtzoerbig.de/de/stellenausschreibungen/aktuelle-ausschreibungen.html bereitgestellte Datenschutzinformation für Bewerber ausgefüllt beizufügen.

Bewerbungen, die bis zum 31.10.2026 nicht beantwortet werden, gelten als abgelehnt.